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Das Verhältnis von actio pro socio und actio communi dividundo im klassischen römischen Recht.
Taschenbuch von Thomas Drosdowski
Sprache: Deutsch

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Beschreibung
Der Autor behandelt ein Thema aus dem Bereich des antiken römischen Privat- und Prozeßrechts. Die Römer faßten das bei einer privatrechtlichen Gesellschaft (societas) gebildete Gesellschaftsvermögen als Gegenstand einer Gemeinschaft nach Bruchteilen (communio) auf. Daher war zur Liquidation einer Gesellschaft, bei der ein gemeinschaftliches Vermögen gebildet worden war, neben der Gesellschaftsklage (actio pro socio) die zur Beendigung der Gemeinschaft dienende Teilungsklage (actio communi dividundo) erforderlich. Die Teilungsklage diente jedoch nicht nur der Aufhebung der Rechtsgemeinschaft, sondern richtete sich auch auf eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung unter den Gemeinschaftern. Bei Gelegenheit der Teilung sollte der Richter zugleich alle noch offenstehenden Forderungen, die dem Gemeinschaftsverhältnis entspringen, zum Ausgleich bringen. Damit gab es Posten, die sowohl bei der Gesellschaftsklage als auch bei der Teilungsklage Berücksichtigung finden konnten. Wie die römischen Juristen dieses Zusammentreffen geregelt haben, ist die zentrale Frage der Untersuchung.

Im ersten Teil der Arbeit wird die Zuständigkeit der beiden Klagen geklärt. Es wird gezeigt, unter welchen Voraussetzungen die beiden Rechtsbehelfe zur Anwendung kamen und welche Posten jeweils mit ihnen geltend gemacht werden konnten. Ein Bereich konkurrierender Zuständigkeit bestand hinsichtlich bestimmter Forderungen, die sich sowohl auf die societas als auch auf die communio zurückführen lassen (Ansprüche aus Beschädigungen gemeinsamer Sachen, Ansprüche auf Aufwendungsersatz und Erträgnisse gemeinsamer Sachen).

Der zweite Teil der Arbeit beinhaltet die exegetische Untersuchung der über die Digesten verstreuten Quellen, in denen das Nebeneinander von Gesellschafts- und Gemeinschaftsrecht behandelt wird. Es wird erörtert, wie die römischen Juristen im Einzelfall rechtliche Konflikte bei einer Gesellschaft mit Miteigentum oder sonstiger Gemeinschaft prozessual bewältigt haben.

Im dritten Teil behandelt Drosdowski die Frage, wie die Juristen die teilweise Konkurrenz von Gesellschafts- und Teilungsklage technisch gelöst haben. Die überwiegende Auffassung in der Literatur geht davon aus, daß der Schlüssel zur Bereinigung der Konkurrenz in der richterlichen Ermessensausübung, dem officium iudicis, gelegen habe. Demgegenüber schlägt der Autor einen anderen Lösungsweg vor: Die Römer haben mit der Figur der Teilkonsumption gearbeitet. Durch die Erhebung der einen Klage wurde die andere in dem sich überschneidenden Teil verbraucht.
Der Autor behandelt ein Thema aus dem Bereich des antiken römischen Privat- und Prozeßrechts. Die Römer faßten das bei einer privatrechtlichen Gesellschaft (societas) gebildete Gesellschaftsvermögen als Gegenstand einer Gemeinschaft nach Bruchteilen (communio) auf. Daher war zur Liquidation einer Gesellschaft, bei der ein gemeinschaftliches Vermögen gebildet worden war, neben der Gesellschaftsklage (actio pro socio) die zur Beendigung der Gemeinschaft dienende Teilungsklage (actio communi dividundo) erforderlich. Die Teilungsklage diente jedoch nicht nur der Aufhebung der Rechtsgemeinschaft, sondern richtete sich auch auf eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung unter den Gemeinschaftern. Bei Gelegenheit der Teilung sollte der Richter zugleich alle noch offenstehenden Forderungen, die dem Gemeinschaftsverhältnis entspringen, zum Ausgleich bringen. Damit gab es Posten, die sowohl bei der Gesellschaftsklage als auch bei der Teilungsklage Berücksichtigung finden konnten. Wie die römischen Juristen dieses Zusammentreffen geregelt haben, ist die zentrale Frage der Untersuchung.

Im ersten Teil der Arbeit wird die Zuständigkeit der beiden Klagen geklärt. Es wird gezeigt, unter welchen Voraussetzungen die beiden Rechtsbehelfe zur Anwendung kamen und welche Posten jeweils mit ihnen geltend gemacht werden konnten. Ein Bereich konkurrierender Zuständigkeit bestand hinsichtlich bestimmter Forderungen, die sich sowohl auf die societas als auch auf die communio zurückführen lassen (Ansprüche aus Beschädigungen gemeinsamer Sachen, Ansprüche auf Aufwendungsersatz und Erträgnisse gemeinsamer Sachen).

Der zweite Teil der Arbeit beinhaltet die exegetische Untersuchung der über die Digesten verstreuten Quellen, in denen das Nebeneinander von Gesellschafts- und Gemeinschaftsrecht behandelt wird. Es wird erörtert, wie die römischen Juristen im Einzelfall rechtliche Konflikte bei einer Gesellschaft mit Miteigentum oder sonstiger Gemeinschaft prozessual bewältigt haben.

Im dritten Teil behandelt Drosdowski die Frage, wie die Juristen die teilweise Konkurrenz von Gesellschafts- und Teilungsklage technisch gelöst haben. Die überwiegende Auffassung in der Literatur geht davon aus, daß der Schlüssel zur Bereinigung der Konkurrenz in der richterlichen Ermessensausübung, dem officium iudicis, gelegen habe. Demgegenüber schlägt der Autor einen anderen Lösungsweg vor: Die Römer haben mit der Figur der Teilkonsumption gearbeitet. Durch die Erhebung der einen Klage wurde die andere in dem sich überschneidenden Teil verbraucht.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht: Einleitung - Erster Teil: Das Zuständigkeitsverhältnis von actio pro socio und actio communi dividundo: Die zugrundeliegenden Rechtsverhältnisse: societas und communio - Die Klageziele - Zweiter Teil: Die Entscheidungen konkreter Fälle aus dem Gesellschaftsrecht: Schadensersatzansprüche - Aufwendungsersatzansprüche - Ersatzansprüche wegen über Gebühr gezogenen Gewinns - Sonderfälle - Zusammenfassung - Dritter Teil: Die Lösung der Konkurrenz: Ipso-iure-Konsumption - Exceptio rei iudicatae vel in iudicium deductae - Theorie der richterlichen Ermessensausübung - Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Quellenregister - Sachregister
Details
Erscheinungsjahr: 1998
Fachbereich: Allgemeines
Genre: Recht
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Taschenbuch
Inhalt: 200 S.
ISBN-13: 9783428094455
ISBN-10: 342809445X
Sprache: Deutsch
Herstellernummer: 9445
Autor: Drosdowski, Thomas
Hersteller: Duncker & Humblot
Verantwortliche Person für die EU: Duncker & Humblot GmbH, Anne Fiedler, Carl-Heinrich-Becker-Weg 9, D-12165 Berlin, info@duncker-humblot.de
Abbildungen: 200 S.
Von/Mit: Thomas Drosdowski
Erscheinungsdatum: 27.03.1998
Gewicht: 0,275 kg
Artikel-ID: 111912079
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht: Einleitung - Erster Teil: Das Zuständigkeitsverhältnis von actio pro socio und actio communi dividundo: Die zugrundeliegenden Rechtsverhältnisse: societas und communio - Die Klageziele - Zweiter Teil: Die Entscheidungen konkreter Fälle aus dem Gesellschaftsrecht: Schadensersatzansprüche - Aufwendungsersatzansprüche - Ersatzansprüche wegen über Gebühr gezogenen Gewinns - Sonderfälle - Zusammenfassung - Dritter Teil: Die Lösung der Konkurrenz: Ipso-iure-Konsumption - Exceptio rei iudicatae vel in iudicium deductae - Theorie der richterlichen Ermessensausübung - Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Quellenregister - Sachregister
Details
Erscheinungsjahr: 1998
Fachbereich: Allgemeines
Genre: Recht
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Taschenbuch
Inhalt: 200 S.
ISBN-13: 9783428094455
ISBN-10: 342809445X
Sprache: Deutsch
Herstellernummer: 9445
Autor: Drosdowski, Thomas
Hersteller: Duncker & Humblot
Verantwortliche Person für die EU: Duncker & Humblot GmbH, Anne Fiedler, Carl-Heinrich-Becker-Weg 9, D-12165 Berlin, info@duncker-humblot.de
Abbildungen: 200 S.
Von/Mit: Thomas Drosdowski
Erscheinungsdatum: 27.03.1998
Gewicht: 0,275 kg
Artikel-ID: 111912079
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