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Beschreibung
Der Einkünftetatbestand der sonstigen selbständigen Arbeit in
18 Abs. 1 Nr. 3 EStG wird nach heute allgemeiner Ansicht eng ausgelegt. Eine Tätigkeit kann demnach nur dann unter diesen Tatbestand fallen, wenn sie den drei im Gesetz genannten Tätigkeiten (Testamentsvollstreckung, Vermögensverwaltung, Aufsichtsratstätigkeit) ähnlich ist. Der Autor untersucht anhand der klassischen Auslegungsmethoden, ob diese Ansicht haltbar ist. Er kommt insbesondere durch Heranziehung der historischen Vorläufernormen zu dem Ergebnis, dass die sonstige selbständige Arbeit einen erheblich größeren Anwendungsbereich hat, nämlich dass jede unabhängig und höchstpersönlich ausgeübte Tätigkeit die Voraussetzungen der Norm erfüllt. Nach Auffassung des Autors bilden somit die Einkünfte des
18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und nicht - wie allgemein angenommen - die Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß
15 EStG den Grundtatbestand der sog. Gewinneinkünfte (d.i. Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit).
18 Abs. 1 Nr. 3 EStG wird nach heute allgemeiner Ansicht eng ausgelegt. Eine Tätigkeit kann demnach nur dann unter diesen Tatbestand fallen, wenn sie den drei im Gesetz genannten Tätigkeiten (Testamentsvollstreckung, Vermögensverwaltung, Aufsichtsratstätigkeit) ähnlich ist. Der Autor untersucht anhand der klassischen Auslegungsmethoden, ob diese Ansicht haltbar ist. Er kommt insbesondere durch Heranziehung der historischen Vorläufernormen zu dem Ergebnis, dass die sonstige selbständige Arbeit einen erheblich größeren Anwendungsbereich hat, nämlich dass jede unabhängig und höchstpersönlich ausgeübte Tätigkeit die Voraussetzungen der Norm erfüllt. Nach Auffassung des Autors bilden somit die Einkünfte des
18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und nicht - wie allgemein angenommen - die Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß
15 EStG den Grundtatbestand der sog. Gewinneinkünfte (d.i. Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit).
Der Einkünftetatbestand der sonstigen selbständigen Arbeit in
18 Abs. 1 Nr. 3 EStG wird nach heute allgemeiner Ansicht eng ausgelegt. Eine Tätigkeit kann demnach nur dann unter diesen Tatbestand fallen, wenn sie den drei im Gesetz genannten Tätigkeiten (Testamentsvollstreckung, Vermögensverwaltung, Aufsichtsratstätigkeit) ähnlich ist. Der Autor untersucht anhand der klassischen Auslegungsmethoden, ob diese Ansicht haltbar ist. Er kommt insbesondere durch Heranziehung der historischen Vorläufernormen zu dem Ergebnis, dass die sonstige selbständige Arbeit einen erheblich größeren Anwendungsbereich hat, nämlich dass jede unabhängig und höchstpersönlich ausgeübte Tätigkeit die Voraussetzungen der Norm erfüllt. Nach Auffassung des Autors bilden somit die Einkünfte des
18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und nicht - wie allgemein angenommen - die Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß
15 EStG den Grundtatbestand der sog. Gewinneinkünfte (d.i. Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit).
18 Abs. 1 Nr. 3 EStG wird nach heute allgemeiner Ansicht eng ausgelegt. Eine Tätigkeit kann demnach nur dann unter diesen Tatbestand fallen, wenn sie den drei im Gesetz genannten Tätigkeiten (Testamentsvollstreckung, Vermögensverwaltung, Aufsichtsratstätigkeit) ähnlich ist. Der Autor untersucht anhand der klassischen Auslegungsmethoden, ob diese Ansicht haltbar ist. Er kommt insbesondere durch Heranziehung der historischen Vorläufernormen zu dem Ergebnis, dass die sonstige selbständige Arbeit einen erheblich größeren Anwendungsbereich hat, nämlich dass jede unabhängig und höchstpersönlich ausgeübte Tätigkeit die Voraussetzungen der Norm erfüllt. Nach Auffassung des Autors bilden somit die Einkünfte des
18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und nicht - wie allgemein angenommen - die Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß
15 EStG den Grundtatbestand der sog. Gewinneinkünfte (d.i. Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit).
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Gang der Untersuchung 2. Begriffsklärungen und praktische Folgerungen: Der Begriff des »Grundtatbestandes der Gewinneinkünfte« - Praktische Folgerungen der hier verfolgten These3. Grammatische Auslegung des
18 Abs. 1 Nr. 3 EStG 4. Historische Auslegung und Anwendung des
18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und seiner Vorläufernormen: Preußisches Einkommensteuergesetz von 1891 - Einkommensteuergesetze der Hansestädte - Reichseinkommensteuergesetz von 1920 - Reichseinkommensteuergesetz von 1925 - Reichseinkommensteuergesetz von 1934 - Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte5. Systematische Auslegung des
18 Abs. 1 Nr. 3 EStG: Einkommensteuergesetz - Gewerbesteuergesetz - Bewertungsgesetz - Umsatzsteuergesetz - Verfahrensrecht - Exkurs: Zugehörigkeit zur IHK 6. Resümee Literatur- und Sachverzeichnis
18 Abs. 1 Nr. 3 EStG 4. Historische Auslegung und Anwendung des
18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und seiner Vorläufernormen: Preußisches Einkommensteuergesetz von 1891 - Einkommensteuergesetze der Hansestädte - Reichseinkommensteuergesetz von 1920 - Reichseinkommensteuergesetz von 1925 - Reichseinkommensteuergesetz von 1934 - Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte5. Systematische Auslegung des
18 Abs. 1 Nr. 3 EStG: Einkommensteuergesetz - Gewerbesteuergesetz - Bewertungsgesetz - Umsatzsteuergesetz - Verfahrensrecht - Exkurs: Zugehörigkeit zur IHK 6. Resümee Literatur- und Sachverzeichnis
Details
Erscheinungsjahr: | 2021 |
---|---|
Fachbereich: | Steuern |
Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Buch |
Inhalt: | 141 S. |
ISBN-13: | 9783428182060 |
ISBN-10: | 3428182065 |
Sprache: | Deutsch |
Herstellernummer: | 18206 |
Autor: | Schaz, Simon |
Hersteller: | Duncker & Humblot |
Verantwortliche Person für die EU: | Duncker & Humblot GmbH, Anne Fiedler, Carl-Heinrich-Becker-Weg 9, D-12165 Berlin, info@duncker-humblot.de |
Maße: | 13 x 172 x 237 mm |
Von/Mit: | Simon Schaz |
Erscheinungsdatum: | 24.02.2021 |
Gewicht: | 0,331 kg |
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Gang der Untersuchung 2. Begriffsklärungen und praktische Folgerungen: Der Begriff des »Grundtatbestandes der Gewinneinkünfte« - Praktische Folgerungen der hier verfolgten These3. Grammatische Auslegung des
18 Abs. 1 Nr. 3 EStG 4. Historische Auslegung und Anwendung des
18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und seiner Vorläufernormen: Preußisches Einkommensteuergesetz von 1891 - Einkommensteuergesetze der Hansestädte - Reichseinkommensteuergesetz von 1920 - Reichseinkommensteuergesetz von 1925 - Reichseinkommensteuergesetz von 1934 - Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte5. Systematische Auslegung des
18 Abs. 1 Nr. 3 EStG: Einkommensteuergesetz - Gewerbesteuergesetz - Bewertungsgesetz - Umsatzsteuergesetz - Verfahrensrecht - Exkurs: Zugehörigkeit zur IHK 6. Resümee Literatur- und Sachverzeichnis
18 Abs. 1 Nr. 3 EStG 4. Historische Auslegung und Anwendung des
18 Abs. 1 Nr. 3 EStG und seiner Vorläufernormen: Preußisches Einkommensteuergesetz von 1891 - Einkommensteuergesetze der Hansestädte - Reichseinkommensteuergesetz von 1920 - Reichseinkommensteuergesetz von 1925 - Reichseinkommensteuergesetz von 1934 - Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte5. Systematische Auslegung des
18 Abs. 1 Nr. 3 EStG: Einkommensteuergesetz - Gewerbesteuergesetz - Bewertungsgesetz - Umsatzsteuergesetz - Verfahrensrecht - Exkurs: Zugehörigkeit zur IHK 6. Resümee Literatur- und Sachverzeichnis
Details
Erscheinungsjahr: | 2021 |
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Fachbereich: | Steuern |
Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Buch |
Inhalt: | 141 S. |
ISBN-13: | 9783428182060 |
ISBN-10: | 3428182065 |
Sprache: | Deutsch |
Herstellernummer: | 18206 |
Autor: | Schaz, Simon |
Hersteller: | Duncker & Humblot |
Verantwortliche Person für die EU: | Duncker & Humblot GmbH, Anne Fiedler, Carl-Heinrich-Becker-Weg 9, D-12165 Berlin, info@duncker-humblot.de |
Maße: | 13 x 172 x 237 mm |
Von/Mit: | Simon Schaz |
Erscheinungsdatum: | 24.02.2021 |
Gewicht: | 0,331 kg |
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