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Beschreibung
Der Compliance-Beauftragte ist als Überwachergarant im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB zur Verhinderung von betriebsbezogenen Straftaten der Mitarbeiter des Unternehmens anzusehen, soweit er es gegenüber dem Unternehmensträger zivilrechtlich übernommen hat, (auch) für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch das Unternehmen sowie seiner Mitarbeiter zu sorgen. Verhindert der Compliance-Beauftragte vorsätzlich eine Straftat eines Mitarbeiters nicht, kommt es für die Bewertung seiner Strafbarkeit entscheidend auf die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme an, wobei der Fokus zur Bestimmung zum einen auf die (rechtlich) mögliche Erfolgsabwendungshandlung des Compliance-Beauftragten und zum anderen auf die Eigenverantwortlichkeit des Begehungstäters zu legen ist.
Der Compliance-Beauftragte ist als Überwachergarant im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB zur Verhinderung von betriebsbezogenen Straftaten der Mitarbeiter des Unternehmens anzusehen, soweit er es gegenüber dem Unternehmensträger zivilrechtlich übernommen hat, (auch) für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch das Unternehmen sowie seiner Mitarbeiter zu sorgen. Verhindert der Compliance-Beauftragte vorsätzlich eine Straftat eines Mitarbeiters nicht, kommt es für die Bewertung seiner Strafbarkeit entscheidend auf die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme an, wobei der Fokus zur Bestimmung zum einen auf die (rechtlich) mögliche Erfolgsabwendungshandlung des Compliance-Beauftragten und zum anderen auf die Eigenverantwortlichkeit des Begehungstäters zu legen ist.
Über den Autor
Peter Gottschaldt studierte Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig, an der er auch promoviert wurde. Er ist derzeit als Richter auf Probe am Verwaltungsgericht Leipzig tätig.
Inhaltsverzeichnis

Vertraglich begründete Garantenpflicht des Compliance-Beauftragten - Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei garantenpflichtwidrigem Unterlassen - Weisungsbefugnis kein konstitutives Merkmal zur Begründung einer Aufsichtsgarantenstellung - Eigenverantwortlichkeit des Begehungstäters.

Details
Erscheinungsjahr: 2018
Fachbereich: Allgemeines
Genre: Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft
Produktart: Nachschlagewerke
Rubrik: Recht & Wirtschaft
Medium: Taschenbuch
Inhalt: 294 S.
ISBN-13: 9783631739464
ISBN-10: 363173946X
Sprache: Deutsch
Herstellernummer: 273946
Einband: Kartoniert / Broschiert
Autor: Gottschaldt, Peter
Auflage: 1. Auflage
Hersteller: Peter Lang
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Verantwortliche Person für die EU: Lang, Peter GmbH, Gontardstr. 11, D-10178 Berlin, r.boehm-korff@peterlang.com
Maße: 210 x 148 x 17 mm
Von/Mit: Peter Gottschaldt
Erscheinungsdatum: 26.03.2018
Gewicht: 0,383 kg
Artikel-ID: 113032112

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